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Inventurverwaltung – wie aktuell sind Ihre Daten und können sie für Umzugsplanung genutzt werden?

Aktualisiert: 16. Jan. 2021



Welche Vermögensgegenstände müssen inventarisiert werden? Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände einer Kommune zu erfassen, sofern nicht für bewegliche Vermögensgegenstände von der Befreiungsmöglichkeit des § 35 Abs. 4 KomHVODoppik Gebrauch gemacht wird. Im §240 HGB und in den §§ 140 und 141 Abgabeordnung ergeben sich diese Pflichten.


Jedes Unternehmen ist im Prinzip verpflichtet sein Vermögen zu dokumentieren. Zum Vermögen gehören auch die mobilen Einrichtungen, wie Mobiliar, Sonderausstattung, IT etc., neudeutsch Assets. Das macht auch Sinn, insbesondere auch aus Nachhaltigkeitsgründen.


In der Regel werden die Assets dokumentiert, zum Teil erfolgt dies auch in bestehenden CAFM-Systemen. Dann erhalten die Assets beispielsweise Barcodeaufkleber, manchmal sogar mit RFID-Technik. Man kann quasi auf Knopfdruck eine Bestandsliste ausdrucken.


Doch wie sieht es in der Praxis aus? Lückenhaft, um es kurz zu sagen. Ganz häufig sind die Daten nicht aktuell, teilweise sogar fehlerhaft. Eine professionelle Umzugsplanung kann und sollte dazu genutzt werden, um das Inventurverzeichnis wieder „auf Vordermann“ zu bringen.


Im Rahmen der Umzugsplanung eine korrekte Bestandserfassung der Assets und eine entsprechende Auszeichnung, beispielsweise mittels Barcodeaufkleber, muss nicht teuer sein. Sprechen Sie mit uns.

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